
„Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und
Kontrolle von Motorradlärm“
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen. Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend.
Tja, ich als Biker und technisch versierter Gartler (ja ich arbeite auch ab und zu in meinem Garten) weiss das 80 dB(A) genauso laut sind wie z.B meine Unterhaltung mit dem Nachbar auf der anderen Strassenseite. Man kann so etwas ganz gut Nachmessen, App aufs Handy und selber Testen. Ich verwende die App “Schallmessung : Soundmeter” von Smart Tools co. Damit müsste eigentlich jedem klar sein das diese Grenze “out of this world” ist.
Beim BVDM, dem “Bundesverband der Motorradfahrer” hat man in einer ziemlich passenden Testumgebung gemessen, das eine GS1200 mit Geländereifen bei 80 km/h OHNE MOTOR schon 82 dB(A) erzeugt. Na ja, das ein weiteres Beispiel dafür das diese Forderung nicht zu Erfüllen ist..
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein rechtlich sicheres Instrument zu entwickeln, das den Polizeibehörden der Länder bei gravierenden Überschreitungen der Lärmemissionen die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle ermöglicht.
Wird hier versucht die Strafgesetzordnung durch die Hintertür zu verschärfen, denn es gibt schon genügend Mittel für die “Rennleitung” um solche fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Die Verhältnismäßigkeit zwischen den verschiedenen Ordnungswidrigkeiten / Straftaten muss gewahrt bleiben. Zieht das eine Reform des Strafrechts nach sich?
Das ganze ist eine höchst populistische Forderung, denn solche Möglichkeit gibt es für die Ordnungsmacht schon seit mehr als 20 Jahren. Jeder der in Bayern schon mal in Kontakt mit der “Kontrollgruppe Motorrad” gekommen ist, weiss ein Lied davon zu singen. Die Jungs sind technisch sehr gut Ausgebildet und zögern auch nicht eine Maschine stillzulegen. Also lieber Bundesrat, mit solchen unausgegorenen Ideen und Forderungen ist es kein Wunder das Motorradfahrer auf die Barrikaden gehen.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Initiative „Silent Rider” und ähnliche Initiativen zu unterstützen. Durch eine bundesweite Kampagne sollten – beispielsweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne – die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden.
Hier läuft man Gefahr “Silent Rider” oder die “Initiative Motorradlärm in BW” mit der DUH gleichzustellen. Dann könnten die sagen dürfen welche Strecken gesperrt werden sollen.
Und obige Initiativen sind nur für Gemeinden und Städte gedacht. Es gibt keinen Weg wie eine natürliche Person daran mitarbeiten kann.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare Soundkulissen („Sound-Design“) ermöglichen und durch welches störende und belästigende Geräusche erzeugt werden können. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten des „Sound-Designs“ genutzt werden, um Lärmemissionen zu reduzieren.
Ahh, die “Sound-Design” Geschichte. Also diese Anlagen sind erstmal ZULÄSSIG, so sie alle technischen Regeln einhalten. was NICHT zulässig ist, die Klappensteuerung auf “offen” zu setzen wenn man sich im Rahmen der Lautstärken Richtlinien bewegen will. Nicht allzu selten werden Biker mit eben diesen Anlagen erwischt, die es nicht geschafft haben vor der Polizeikontrolle auf “Leise” umzustellen. Tja dann wird die Karre natürlich stillgelegt und es wird Teuer. Uhh und wenn ich sehr Laut Pfurze, wird auch ein “störende und belästigende Geräusche” erzeugt. Sound Design gibt es auch bei Elektrofahrzeugen (Fußgängersicherheit) aber Sound Design kann auch leiser oder wohlklingender machen.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen.
Das fordert der BVDM schon seit es die Umweltprämie gibt.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich für wirksame Messverfahren einzusetzen, um die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten.
Dafür muss erst einmal eine EU Zulassungsregel und Messmethode entwickelt werden.
- Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden.
Dies müsste
A.) für alle Fahrzeuge gelten!
B.) Werden durch einseitige Tempolimits nur für Motorräder Gefahrenpunkte geschaffen.
C.) Würden die Motorradfahrenden auf Alternativstrecken ausweichen, aus denen wieder neu Hotspots entstehen.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden “Front Kennzeichens” am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden.
Whaaatt ?? Wenn man sich informiert hätte würde man Wissen (Achtung Bundesrat hier mitlesen), tja dann würde man Wissen das es im Verkehrsbereich eine Aufklärungsquote von 97 % gibt. Nicht nur bei den Bikern, diese Zahl ist ziemlich ähnlich der Zahl der “erwischten” Autofahrer.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung).
Diese Regelung wurde immer wieder als nicht verfassungskonform abgelehnt. Zudem müsste sie für alle gelten, also nicht nur für Motorradfahrer
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können.
Bei Verstößen können die Gerichte schon immer ein Fahrtenbuch fordern. Wird aber nur sehr selten gemacht.
Hier ist der Punkt Anordnung eines Fahrtenbuchs zum Tragen völlig irrwitzig (Es ist ja auch nicht für alle Verkehrsteilnehmer angefordert, sondern nur Motorradfahrer).
Achtung Bundesrat hier mal ein paar Zahlen zum Lesen :
Es gibt in Deutschland rund 4,5 Millionen Motorräder über 50 ccm.
Es gibt in Deutschland etwa 16,9 Millionen Führerscheinbesitzer für Motorräder. OHNE die neue Regelung für 125er.
Lieber Bundesrat, an eurer Stelle würde ich mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen.
ZUSATZ 07.04.21
Am 15.05.2020 kam der Bundesrat in der Sitzung 989 zusammen. In dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 der Beschluss erörtert, der als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10
Dieses ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens.
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