Richtiges Verhalten am Unfallort

Unfallbeteiligte haben die Pflicht, unverzüglich anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (zulässige Höchstgeschwindigkeit in Metern). Vergewissern Sie sich über die Unfallfolgen und helfen Sie Verletzten.

Ihr Verhalten an der Unfallstelle.
•Versuchen Sie Ruhe zu bewahren.
•Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
•Ziehen Sie die Warnweste über.
•Achten Sie auf den fließenden Verkehr.
•Verlassen Sie die Fahrbahn so rasch wie möglich und begeben Sie sich an einen
sicheren Ort (auf Autobahnen z. B. hinter der Schutzplanke).
•Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge grundsätzlich beleuchtet bleiben.
•Verschaffen Sie sich einen Überblick (Verletzte, Schaden, Ausmaß).
•Leisten Sie Erste Hilfe; helfen mehrere Personen, sollten Aufgaben aufgeteilt werden.
•Verständigen Sie Hilfsdienste über die Notrufnummern 112 oder 110.

112 verbindet – ohne Vorwahl
**Anrufe aus dem Fest- oder Mobilfunknetz sind in allen EU-Mitgliedstaaten kostenlos. Die Notrufzentralen sind häufig mehrsprachig besetzt. Auch außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder in der Türkei, ist die 112 als Notrufnummer eingerichtet und ohne Vorwahl zu erreichen.

Polizei verständigen.
Rufen Sie die Polizei immer bei Unfällen mit Verletzten (Motorradunfall ist IMMER mit Personenschaden anzusehen) und bei bedeutendem Sachschaden, Unfallflucht, Verdacht einer Straftat (z. B. Alkohol oder Drogen) oder bei unklarer Sachlage .

… was noch zu beachten ist.
•Geben Sie Ihre Unfallbeteiligung zu erkennen.
•Teilen Sie Name und Anschrift, Fahrzeug und Kennzeichen, Art der Beteiligung sowie
die Haftpflichtversicherung anderen Unfallbeteiligten mit (siehe Unfallkarte hinten).
•Notieren Sie die Personalien von Unfallzeugen.
•Erstellen Sie zusammen mit anderen Beteiligten ein Unfallprotokoll mit
Skizze (Unfallbögen der Versicherungen erleichtern dies).
•Fotografieren Sie Schäden und die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven. Bei den Übersichtsaufnahmen möglichst auffällige Punkte (Verkehrszeichen, Bäume usw.) mit aufnehmen.
•Unfallstelle Verlassen: Ist niemand bereit, die Feststellungen über Ihre Unfallbeteiligung zu treffen, muss eine angemessene Zeit gewartet werden, bis die Unfallstelle verlassen werden darf. Hinterlassen Sie Name und Anschrift am Unfallort und verständigen Sie unverzüglich eine Polizeidienststelle.
•Versicherung: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und setzen Sie sich mit der gegnerischen Unfallversicherung in Verbindung.

Unfallstelle räumen.
Nach der Unfallaufnahme müssen Scherben beseitigt und das Warndreieck weggeräumt werden, damit der Verkehr wieder ungehindert fließen kann

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